Häufig gestellte Fragen

Unser Schul-ABC

Anmeldefristen

Eine Anmeldung von Schulanfängern an unserer Schule muss spätestens bis zum Ende des Anmeldezeitraums erfolgen, der auch für die staatlichen Schulen im Land Berlin gilt. Die Anmeldung kann auch früher bei uns abgegeben werden, ohne dass dies die Chancen auf einen Schulplatz erhöhen würde. Zusätzlich zu einer Anmeldung bei uns muss auch immer eine Anmeldung an der zuständigen staatlichen Grundschule im jeweiligen Einzugsbereich erfolgen.  
Anmeldungen zur 5. Klasse müssen spätestens zum 1. April des vorausgehenden Schuljahres erfolgen. Später eingehende Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch Plätze verfügbar sind.
Anmeldungen für andere Klassenstufen können jederzeit erfolgen. Aufnahmegespräche finden aber erst dann statt, wenn die Schule über freie Schulplätze verfügt.

Aufnahmeverfahren

Alle Eltern, die im Einzugsbereich der Schule wohnen (Ortsteile Pankow, Niederschönhausen, Wilhelmsruh, Rosenthal, Französisch Buchholz, Heinersdorf) und ihr Kind fristgerecht angemeldet haben, werden zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Das Gespräch führen in der Regel zwei Mitglieder des Aufnahmeausschusses, der von der Schulkonferenz benannt wird. Im Anschluss an die Gespräche gibt der Aufnahmeausschuss eine Gesamtempfehlung ab, welche Schülerinnen und Schüler in die Schule aufgenommen werden sollen bzw. auf die Nachrückerliste gesetzt werden. Geschwisterkinder werden bevorzugt aufgenommen. Wichtig sind uns ansonsten eine ausgewogene Mischung von Jungen und Mädchen, eine soziale Ausgewogenheit, ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den Zielen und dem Profil der Schule und die Bereitschaft zu Mitarbeit und Engagement. Die Schule ist offen auch für Mitglieder anderer Konfessionen und Religionen und für konfessionslose Familien.

Betreuungskosten des Schülerladens

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Tabelle für Hortbeiträge, die auch an den staatlichen Schulen angewendet wird.

Betreuung im Schülerladen

Kinder werden bei uns – je nach anerkanntem Bedarf der Eltern  – bis maximal 18.00 Uhr betreut. Ab 6.00 Uhr besteht außerdem die Möglichkeit einer Frühbetreuung. Zwischen 7.30 und 13.30 Uhr gewährleisten wir als „Verlässliche Halbtagsschule“ eine kostenfreie Betreuung für alle.

Kirchenmitgliedschaft

Sie und Ihre Kinder müssen nicht Mitglied in der evangelischen Kirche sein, unsere Schule ist auch offen für Mitglieder anderer Konfessionen und Religionen und für konfessionslose Familien. Etwa zwei Drittel unserer Schulfamilien sind evangelisch gebunden (ein oder beide Elternteile evangelisch).

Klassengröße

Unsere Schule ist zweizügig organisiert, wir haben Jahrgangsklassen. In jede Klasse gehen in der Regel 24 Jungen und Mädchen.

Mitgliedschaft im Förderverein

Eine Mitgliedschaft in unserem Förderverein ist nicht Voraussetzung für eine Anmeldung oder Aufnahme an unsere Schule. Die aktive Unterstützung der Schule durch die Eltern ist allerdings ausdrücklich sehr erwünscht. In diesem Zusammenhang entscheiden sich fast alle Eltern für eine Vereinsmitgliedschaft, um auch auf diesem Wege die Schule ideell und materiell zu unterstützen. 

Mittagessen

Seit dem 01.08.2021 sind die 3Köche unser Essensanbieter. 
Die 3Köche sind seit 2004 auf die tägliche Schulverpflegung spezialisiert. Zur Philosophie gehört, dass bevorzugt regionale und saisonale Produkte, 100%ige Bio-Produkte (soweit verfügbar) für Milchprodukte, sämtliche Gemüsesorten sowie für Kartoffeln, Reis und Nudeln verwendet werden. Max. 2x die Woche gibt es ein Fleisch- und 1x die Woche ein Fischgericht. Eine vegetarische Variante ist täglich verfügbar. Besondere Wünsche, wie Sonderkostformen, werden berücksichtigt.

Schulgeld

Das Schulgeld ist nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt und wird vom Schulträger erst nach dem Aufnahmebescheid berechnet. Es beginnt je nach Familieneinkommen für das erste Kind bei 30 € (40% Ermäßigung für das zweite Kind, 60% für das dritte). Für das 4. Kind und weitere Kinder in Schulen der Evangelischen Schulstiftung ist kein Schulgeld zu zahlen. Auf Antrag ist eine Schulgeldbefreiung möglich.
Die Schulgeldregelung ist auf der Homepage des Schulträgers einsehbar:

Staatlicher Rahmenlehrplan

Der aktuelle Rahmenlehrplan des Landes Berlin liegt – unabhängig von dem besonderen Profil unserer Schule – unserem Unterricht zugrunde. Ein Wechsel an eine bzw. von einer staatlichen Schule ist daher jederzeit möglich.